Viral: TikTok
testet einen "Repost"-Button, der Videos bei Freunden sichtbar macht. Viralität auf Steroiden. Als hätten wir in den Jahren 2015-2021 nichts gelernt.
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Bundeskartellamt: Das
Bundeskartellamt zieht bei Google Paragraph 19a, stellt es also erstmals unter besondere Wettbewerbskontrolle nach dem neuen digitalen Wettbewerbsrecht. Das ist durchaus historisch. Alleine dieser Satz: "Als mit weitem Abstand größte und bedeutendste Suchmaschine der Welt kommt Google unter dem Aspekt der Teilhabe eine Schlüsselfunktion für das gesellschaftliche Leben in Deutschland und weltweit zu." Nun mag man kritisieren, dass das 15 Jahre zu spät kommt, aber ad-hoc funktionieren solche kopernikanischen Wenden nicht.
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Aus der neuen Einstufung ergeben sich mit § 19a Abs. 2 eine Reihe von Eingriffsmöglichkeiten: Abs. 2 (1) Verbot von Vorinstallation der Google-Apps auf Android (oder Alternativ-Auswahl, vgl. Windows & Browser). (2) Öffnung der Bezahlmöglichkeiten für Apps (bereits testweise in Südkorea adressiert) (3) eher theoretisch die Verpflichtung, keine Google-App Android-exklusiv anzubieten (4) Verbot des Zusammenführens von Nutzerdaten (siehe Facebook vs. Bundeskartellamt) (6) die Verpflichtung zu genaueren Conversion-Analytics. Aber das sind natürlich nur die "Ex Post"-Sachen. Und auch nur die Maßnahmen, die mir spontan einfallen. Ich klicke derweil Refresh auf
d-kart.de, dem besten Blog zu Wettbewerbsfragen hierzulande.
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